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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2011 - L 13 AS 349/09 NZB   

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https://dejure.org/2011,126332
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2011 - L 13 AS 349/09 NZB (https://dejure.org/2011,126332)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.02.2011 - L 13 AS 349/09 NZB (https://dejure.org/2011,126332)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - L 13 AS 349/09 NZB (https://dejure.org/2011,126332)
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  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2011 - L 13 AS 349/09
    Indes könnte dem Kläger auf Grund der Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB a. F. (jetzt Satz 3) für einen Übergangszeitraum von sechs Monaten ein Anspruch auf Zahlung auch unangemessener Heizkosten zustehen (Urteil des BSG vom 19. September 2008 - B 14 AS 54/07 R - Rn. 22).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2011 - L 13 AS 349/09
    Liegen die Heizkosten aber - wie hier - über einem aus dem bundesweiten oder einem kommunalen Heizspiegel zu ermittelnden Grenzbetrag, so sind sie im Regelfall nicht mehr als angemessen zu betrachten (BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2011 - L 13 AS 411/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2011 - L 13 AS 349/09
    Auch wenn das SG Aurich in seiner dem Urteil beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung auf die Möglichkeit der Einlegung einer Berufung hingewiesen hat, führt dies als Angabe eines objektiv - für den Beklagten - unzulässigen Rechtsbehelfs nicht zur Zulässigkeit eines Rechtsmittels, das tatsächlich nicht gegeben ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 17. Januar 2011 - L 13 AS 411/10 B - m. w. Nachw.).
  • SG Leipzig, 09.06.2008 - S 19 AS 671/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2011 - L 13 AS 349/09
    Das SG Leipzig hat in einem Urteil vom 9. Juni 2008 (- S 19 AS 671/06 - juris Rn. 34 f.) ausgeführt, dass Schuldzinsen für ein Hypothekendarlehen für den Erwerb eines inzwischen zwangsversteigerten Einfamilienhauses, welches durch eine Grundschuld an einem anderen und nunmehr selbst genutzten Hausgrundstück gesichert ist, Aufwendungen für Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sein könnten.
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